Schwangeren-Vorsorge

 

Jede Schwangere kann die Vorsorge-Untersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durch die Ärztin / den Arzt oder durch die Hebamme ihres Vertrauens durchführen lassen.

Die Schwangere hat auch die Möglichkeit, die Vorsorge wechselnd bei ihrer/m Ärztin/Arzt und ihrer Hebamme wahr zu nehmen oder sie sucht ihre Hebamme zwischen den Arztterminen auf, um sich Rat und Hilfe bei Beschwerden oder Fragen zu holen.

 

Hebammenpraxis

Storchenhaus Scheeßel

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