Schwangeren-Vorsorge
Jede Schwangere kann die Vorsorge-Untersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durch die Ärztin / den Arzt oder durch die Hebamme ihres Vertrauens durchführen lassen.
Die Schwangere hat auch die Möglichkeit, die Vorsorge wechselnd bei ihrer/m Ärztin/Arzt und ihrer Hebamme wahr zu nehmen oder sie sucht ihre Hebamme zwischen den Arztterminen auf, um sich Rat und Hilfe bei Beschwerden oder Fragen zu holen.